Gesunde Rinder

Tierverkehr

Alle Betriebe, in denen Tiere der Rindergattung gehalten werden, müssen in der Schweiz registriert sein. Die eindeutige Betriebsidentifikation ist die TVD-Nummer. Der Betriebsleiter ist für die eindeutige Kennzeichnung (Ohrmarken) seiner Tiere verantwortlich. Ein Begleitdokument muss ausgefüllt werden und das Tier begleiten, sobald es auf einen anderen Betrieb oder zur Schlachtung transportiert wird. Alle Zu- und Abgänge wie Geburt, Zukauf, Verkauf, Tod oder Schlachtung müssen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Die meisten Tierhalter machen diese Meldungen selber über das Internet-Portal Agate.

Jeder Tierhalter muss ein Tierverzeichnis führen, auf dem alle auf seinem Betrieb gehaltenen Klauentiere aufgelistet sind. Bei Änderungen müssen die Eintragungen innerhalb 3 Tagen erfolgen. Werden Zu- und Abgänge in der TVD-Datenbank lückenlos nachgeführt, wird darin auch automatisch der Tierbestand aktualisiert.

Tiertransport

Die wichtigsten gesetzliche Regelungen für Tiertransporte sind im Tierschutzgesetz Kapitel 2 und in der Tierschutzverordnung Kapitel 7 niedergeschrieben.

Tiertransporte sind schonend und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen. Die festgelegte maximale Transportdauer ab Verladeort beträgt 6 Stunden. Die Tiere müssen schonend behandelt und soweit nötig getränkt und gefüttert werden. Sie dürfen nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Verletzte oder kranke Tiere dürfen nur zwecks Behandlung oder Schlachtung soweit als nötig und unter besonderen Vorsichtsmassnahmen transportiert werden. Milchvieh in Laktation ist 2 x täglich zu melken.
Die Verladerampen müssen gleitsicher, nicht zu steil und mit Seitenschutz versehen sein. Die Rampen sind, wenn das Gefälle 10 Grad überschreitet, mit Querleisten zu versehen.

Das BVET hat zwei technische Weisungen zum Thema erstellt, die die Reinigung und Desinfektion von allen dem Tiertransport dienenden Einrichtungen und Geräten sowie die Aufzeichnungspflicht beim Tiertransport regeln.

In den Richtlinien zum Transport von Gross- und Kleinvieh des Schweizer Tierschutz STS sind neben den eigentlichen Richtlinien auch die Verantwortlichkeiten und die Beurteilungskriterien dargestellt.